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Zahnkrone Kosten: Festzuschuss, Eigenanteil und was Vollkeramik oder Zirkon kosten
Kosten & Preise

Zahnkrone Kosten: Festzuschuss, Eigenanteil und was Vollkeramik oder Zirkon kosten

Was kostet eine Zahnkrone? Wie Regelversorgung, Festzuschuss und Bonusheft Ihren Eigenanteil bestimmen, was Vollkeramik und Zirkon ändern und wann eine Krone nicht sinnvoll ist.

Die Kosten einer Zahnkrone hängen in Deutschland vor allem vom Festzuschuss der Krankenkasse und vom gewählten Material ab. Die Kasse zahlt rund 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Wer statt der Regelversorgung eine Vollkeramik- oder Zirkonkrone wählt, behält den Zuschuss, zahlt die Mehrkosten aber selbst. Dadurch steigt der Eigenanteil deutlich.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Festzuschuss und Eigenanteil zusammenhängen, warum der Heil- und Kostenplan das wichtigste Dokument ist und wann eine Krone überhaupt die richtige Wahl ist. Wie eine Krone geplant und eingesetzt wird, zeigt unsere Seite zu Zahnkronen.

Ob ein Zahn eine Krone braucht, entscheidet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt nach Untersuchung. Die Angaben hier helfen Ihnen, ein Angebot zu verstehen, ersetzen aber keine Beratung.

Wie funktioniert der Festzuschuss bei Zahnkronen?

Seit der Einführung der befundorientierten Festzuschüsse zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag. Er richtet sich nach dem Befund, also danach, was mit dem Zahn medizinisch los ist, und nach der dafür festgelegten Regelversorgung. Welches Material Sie am Ende wählen, ändert den Zuschuss nicht.

Laut Verbraucherzentrale deckt der Festzuschuss rund 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Das Bonusheft erhöht ihn:

SituationFestzuschuss der KasseHinweis
Ohne Bonusrund 60 % der RegelversorgungGrundzuschuss
Bonusheft fünf Jahre lückenlos70 %mindestens einmal jährlich zur Kontrolle
Bonusheft zehn Jahre lückenlos75 %eine einmalige Lücke kann bei guter Begründung folgenlos bleiben
Finanzieller Härtefall100 % der Regelversorgungnur für die Regelversorgung, nicht für Mehrkosten

Bleiben Sie bei der Regelversorgung, liegt Ihr Eigenanteil laut Verbraucherzentrale bei höchstens 40 Prozent. Bei jeder Versorgung darüber hinaus steigt er.

Ein einfaches Rechenprinzip hilft beim Lesen jedes Angebots: Eigenanteil gleich Gesamtkosten der geplanten Krone minus Festzuschuss. Bei der Regelversorgung ist der Abstand zwischen beiden Werten klein. Bei einer Vollkeramik- oder Zirkonkrone bleibt der Zuschuss gleich, während die Gesamtkosten steigen, und genau diese Differenz landet bei Ihnen. Deshalb ist der Eigenanteil bei hochwertigen Materialien deutlich höher als bei der Regelversorgung.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt: Das Bonusheft zählt nur, wenn die Kontrollen vor Beginn der Behandlung lückenlos eingetragen sind. Wer eine Krone absehen kann, sollte die jährliche Kontrolle deshalb nicht ausfallen lassen und das Bonusheft zum Termin mitbringen.

Was ist die Regelversorgung bei einer Krone?

Die Regelversorgung ist die Versorgung, die für einen bestimmten Befund als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich festgelegt ist. Bei Seitenzähnen ist laut Verbraucherzentrale eine Krone aus Nicht-Edelmetall vorgesehen. Die Verbraucherzentrale betont: Qualitativ ist das keine Einschränkung, und die Regelversorgung wird laufend wissenschaftlich überprüft.

Für welche Zähne eine zahnfarbene Verblendung bereits zur Regelversorgung gehört, ist genau geregelt. Lassen Sie sich im Heil- und Kostenplan zeigen, welcher Teil Ihrer Krone Regelversorgung ist und welcher auf Ihren Wunsch zurückgeht.

Keramikkronen neben einem Zahnmodell

Warum kosten Vollkeramik- und Zirkonkronen mehr?

Wünschen Sie aus optischen Gründen eine zahnfarbene Krone, wo die Regelversorgung eine Metallkrone vorsieht, zahlen Sie die Zusatzkosten privat. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel ausdrücklich die zahnfarben verblendete Metallkrone. Hinzu kommt, dass beim Abweichen von der Regelversorgung auch ein höheres zahnärztliches Honorar anfallen kann.

Der Festzuschuss bleibt also gleich, aber die Gesamtrechnung wächst. Die Differenz tragen Sie allein, sofern keine Zahnzusatzversicherung einspringt.

KronenartAussehenTypischer EinsatzEigenanteil im Vergleich
Nicht-Edelmetall (Vollguss)metallfarbenSeitenzähne, Regelversorgungam niedrigsten
Metallkeramik (verblendet)zahnfarben, am Rand kann Metall durchscheinenFront- und Seitenzähnemittel
Vollkeramik (z. B. Lithiumdisilikat, E.max)sehr natürlich, lichtdurchlässigFrontzähne, kleine Backenzähnehoch
Zirkonoxidzahnfarben, sehr stabilSeitenzähne, Brücken, bei Knirschenhoch
GoldlegierunggoldfarbenSeitenzähnehoch, abhängig vom Metallpreis

Welches Material zu Ihrem Zahn passt, hängt von Position, Restsubstanz, Biss und Sichtbarkeit ab. Die Unterschiede im Detail erklärt unser Vergleich Zirkon, E.max oder Metallkeramik, und mehr zu Zirkonkronen finden Sie auf unserer Behandlungsseite.

Was steht im Heil- und Kostenplan, und wie prüfen Sie ihn?

Vor jeder Kronenversorgung erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan. Die Krankenkasse genehmigt darin den Festzuschuss, bevor die Behandlung beginnt. Für Sie ist er das wichtigste Dokument, weil er Befund, Regelversorgung, geplante Versorgung, Festzuschuss und voraussichtlichen Eigenanteil zusammenführt.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer Zweitmeinung. Laut Verbraucherzentrale prüfen speziell qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte in Patientenberatungsstellen eine Zahnersatzplanung kostenlos, wenn Sie gesetzlich versichert sind und einen Heil- und Kostenplan vorliegen haben. Auch Krankenkassen bieten ärztliche Zweitmeinungen an. Diese Fragen helfen beim Gespräch:

  • Welche Regelversorgung gilt für meinen Befund, und was würde sie mich kosten?
  • Welche Mehrkosten entstehen durch das vorgeschlagene Material?
  • Sind Aufbaufüllung, Provisorium und Laborkosten im Betrag enthalten?
  • Ist eine Krone nötig, oder reicht eine Teilkrone, ein Onlay oder eine Füllung?
Zahntechniker am Arbeitsplatz

Welche Kosten kommen neben der Krone hinzu?

Der Betrag für die Krone selbst ist nur ein Teil der Rechnung. Ist der Zahn stark zerstört, braucht er vorher oft eine Aufbaufüllung, damit die Krone sicher halten kann. Zwischen Präparation und Eingliederung tragen Sie meist ein Provisorium, und die Krone wird im zahntechnischen Labor gefertigt. Diese Posten sollten im Heil- und Kostenplan oder im Kostenvoranschlag einzeln erkennbar sein.

Muss der Zahn vor der Krone wurzelbehandelt werden, kommt diese Behandlung hinzu. Sie ist bei erhaltungswürdigen Zähnen grundsätzlich Kassenleistung, bei hinteren Backenzähnen aber an Bedingungen geknüpft. Zusatzleistungen wie ein Operationsmikroskop zahlen Sie selbst.

Auch die Zahl der Zähne verändert die Rechnung stark. Jede Krone wird einzeln berechnet, und für jeden Zahn gilt ein eigener Festzuschuss. Sind mehrere Zähne betroffen, lohnt es sich besonders, Material und Notwendigkeit für jeden Zahn einzeln zu besprechen.

Hilft eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Tarif einen Teil des Eigenanteils übernehmen, vor allem bei höherwertigen Materialien. Die Verbraucherzentrale nennt Monatsbeiträge von 13 bis zu mehr als 60 Euro, also bis zu 720 Euro im Jahr. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Zahnersatz Sie in den nächsten Jahren voraussichtlich brauchen. Prüfen Sie in den Bedingungen, wie der Tarif mit Behandlungen umgeht, die bei Abschluss bereits angeraten oder begonnen waren.

Wann ist eine Krone sinnvoll, und wann nicht?

Eine Krone umfasst den gesamten sichtbaren Teil des Zahnes. Sie ist sinnvoll, wenn ein Zahn so stark zerstört ist, dass eine Füllung nicht mehr sicher hält, wenn eine große alte Füllung versagt hat oder wenn ein Zahn gebrochen ist. Nach einer Wurzelbehandlung wird für stark belastete Zähne laut Patienteninformation der Fachgesellschaft DGET häufig eine Teilkrone oder Krone empfohlen. Wie die beiden Kosten zusammenhängen, erklärt unser Ratgeber Wurzelbehandlung Kosten.

Nicht sinnvoll ist eine Krone auf einem gesunden Zahn, nur um Farbe oder Form zu verändern. Für die Krone wird Zahnschmelz rundum abgetragen, und dieser Verlust ist dauerhaft. Der Zahn braucht danach lebenslang eine Krone, jede Erneuerung beginnt wieder beim beschliffenen Zahn, und in manchen Fällen kann die Präparation den Zahnnerv reizen. Für gesunde Zähne kommen zuerst schonendere Wege infrage:

  • Bleaching bei Verfärbungen,
  • Composite-Bonding bei kleinen Abplatzungen, Lücken und Kanten,
  • Veneers, die nur die Vorderseite bedecken, wenn Bonding nicht ausreicht.

Mehr zu Aufbau, Arten und Haltbarkeit lesen Sie in unserem Ratgeber Zahnkrone: Ablauf, Arten und Haltbarkeit.

Euro-Scheine, Münzen und ein Taschenrechner

Zahlt die Krankenkasse eine Krone aus dem Ausland?

Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass Patientinnen und Patienten bei einer Behandlung im EU-Ausland weiterhin den Festzuschuss erhalten, sofern der Heil- und Kostenplan vorab genehmigt wurde. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und bekommen den Zuschuss danach erstattet. Die Gesamtkosten können sich laut Verbraucherzentrale durch Anreise, Hotel oder Nachbehandlungen erhöhen.

Die Türkei gehört nicht zur EU, und die Darstellung der Verbraucherzentrale bezieht sich auf das EU-Ausland. Klären Sie deshalb vor der Reise schriftlich mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe sie einen Zuschuss leistet, und rechnen Sie nicht fest damit.

Was kostet eine Zahnkrone in der Türkei?

Bei Doctor Turka beginnen Kronen ab 120 € pro Zahn, Zirkonkronen ab 150 € pro Zahn. Andere Materialien werden im Behandlungsplan individuell kalkuliert. Alle Startpreise finden Sie in unserer Kostenübersicht für Zahnbehandlungen in der Türkei.

Das sind Startpreise, kein Angebot. Der endgültige Preis hängt davon ab, wie viele Zähne eine Krone brauchen, ob vorher eine Wurzelbehandlung oder ein Aufbau nötig ist und welches Material gewählt wird. Er steht nach der Untersuchung in Ihrem schriftlichen Behandlungsplan. Kronen brauchen mehrere Termine, planen Sie also genug Zeit in Istanbul ein und vereinbaren Sie danach regelmäßige Kontrollen bei Ihrer Zahnarztpraxis zu Hause.

Zahnkronen in Istanbul bei Doctor Turka

Unsere Klinik liegt in Ataköy, Bakırköy, in Istanbul. Vor Ihrer Reise erhalten Sie von unseren Zahnärzten einen kostenlosen schriftlichen Behandlungsplan, der erklärt, welche Zähne eine Krone brauchen, warum, und was die Behandlung kostet. Den Ablauf finden Sie unter So funktioniert es, Kontakt aufnehmen können Sie per WhatsApp oder über unsere Kontaktseite.

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Häufige Fragen zum Thema

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Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine Krone?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss. Laut Verbraucherzentrale sind das rund 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt der Zuschuss nach fünf Jahren auf 70 Prozent und nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Der Zuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach dem gewählten Material.

Zahlt die Kasse auch eine Vollkeramik- oder Zirkonkrone?

Sie zahlt den Festzuschuss, der für Ihren Befund gilt, auch wenn Sie ein anderes Material wählen. Bei Seitenzähnen sieht die Regelversorgung laut Verbraucherzentrale eine Krone aus Nicht-Edelmetall vor. Wer aus optischen Gründen eine zahnfarbene Krone möchte, zahlt die Mehrkosten privat. Dadurch steigt der Eigenanteil bei Vollkeramik und Zirkon deutlich.

Gibt es eine Krone ohne Zuzahlung?

In finanziellen Härtefällen kann die Krankenkasse 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung übernehmen. Das gilt aber nur für die Regelversorgung. Wer davon abweicht, etwa mit einer zahnfarbenen Krone im Seitenzahnbereich, zahlt die Zusatzkosten selbst. Ob Sie als Härtefall gelten, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Sollte ich gesunde Zähne überkronen lassen, damit sie schöner aussehen?

Davon raten wir ab. Für eine Krone wird gesunder Zahnschmelz rundum abgetragen, und dieser Verlust ist dauerhaft. Der Zahn braucht danach immer eine Krone. Für Farbe oder kleine Formkorrekturen gibt es schonendere Wege wie Bleaching, Bonding oder Veneers. Eine Krone ist für stark zerstörte, große gefüllte oder wurzelbehandelte Zähne gedacht.

Wie kann ich die Kosten für eine Krone prüfen lassen?

Lassen Sie sich vor Beginn den Heil- und Kostenplan geben. Gesetzlich Versicherte können ihn laut Verbraucherzentrale in Patientenberatungsstellen kostenlos von speziell qualifizierten Zahnärztinnen und Zahnärzten prüfen lassen, und auch die Krankenkassen bieten Zweitmeinungen an. So sehen Sie, welcher Teil Kassenleistung ist und welcher Anteil auf Ihren Materialwunsch zurückgeht.

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